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Die Geschichte der Hellweg-Schule:

Fortsetzung: >>Reform und Wirklichkeit<<

Die Ausführung schließt mit dem Fazit:
"In guten Tagen das Haus verwalten und schmücken und mit dem Sonnenglanz alles Schönen erfüllen, in bösen Zeiten an des Mannes Stelle ans Steuer treten und oft in harter Arbeit die Familie auf der sozialen Stufe erhalten, die diese während der Vollkraft ihres Hauptes einnahm: das ist der wahre, umfassende Beruf der Frau des Mittelstandes."

Wollten sich die Absolventinnen des Wattenscheider Lyzeums trotzdem von derart verstandenen Berufung emanzipieren, so bot sich ihnen in der Realität hauptsächlich die Möglichkeit, eine erzieherische Tätigkeit aufzugreifen. Dies zeigen auch die von der Direktorin Sasse verfassten Berufsaussichten für die Schülerinnen des Wattenscheider Lyzeums: Nach diversen, nicht näher ausgeführten Zusatzprüfungen konnten sich die Schülerinnen an Seminaren zu Nadelarbeits-, Zeichen-, Gesangs-, Hauswirtschafts-, Turn- und Gewerbelehrerinnen aller Stufen ausbilden lassen. Daneben standen die Berufe der Kindergärtnerin und Berufskrankenpflegerin. Nach kurzer Anlernzeit konnten die Mädchen mit dem Abschlusszeugnis der Schule in den Post- und Eisenbahndienst eintreten.
Welche Berufe die Absolventinnen der Schule nun wirklich wählten, lässt sich kaum noch rekonstruieren, da aus dieser Zeit jegliche Statistiken aus diesem Bereich fehlen.
Bekannt ist, dass eine Schülerin der Abschlussklasse von 1918 den gerade eröffneten Weg des Universitätsstudiums pro fac. doc. wählte und an das Oberlyzeum später als Lehrerin zurückkehrte. Es handelt sich um Frau Dr. Maria Koch, die mit den Fächern Mathematik, Biologie und Physik bis 1965 am Mädchengymnasium unterrichtete.

>>Aus dem Schulleben<<

1913 unterrichteten an der Schule elf Lehrer 166 Schülerinnen in sieben Klassen. Nach drei Jahren Volksschule konnten die Mädchen aufgrund einer Prüfung in die VII. Klasse der Schule aufgenommen werden. In der Prüfung mussten nachgewiesen werden :

1. Geläufigkeit im Lesen eines leichten Lesestückes in deutscher und lateinischer Schrift
2. Fähigkeit, ein leichtes Diktat ohne grobe Fehler reinlich und leserlich zu schreiben
3. Kenntnis der vier Grundrechenarten mit ganzen Zahlen.

In die nächsthöhere Klasse wurde nur versetzt, wer in den verbindlichen wissenschaftlichen Fächern im allgemeinen die Zensur "genügend" nachweisen konnte. Die Versetzung war nicht statthaft, wenn eine Schülerin in einem Hauptfach das Prädikat "ungenügend" erhalten hatte und diesen Ausfall nicht mindestens durch "gut" bewertete Leistungen in einem anderen Hauptfach (Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik) ausgleichen konnte.

 

 

 

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