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Das Schulprogramm der Hellweg-Schule:

VI. Planung der Schulentwicklung

1. Entwicklungsziele

- Anbahnung einer Partnerschaft und/oder eines Schüleraustausches mit einer englischen/amerikanischen Schule
- Entwicklung und Erprobung eines Konzeptes zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I im Rahmen des Gruppenspringens
- Umsetzung der Kernlehrpläne in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
- Festigung eines partnerschaftlichen, kooperativen und vertrauensvollen Zusammenlebens mit allen Institutionen im Umfeld unserer Schule
- Gestaltung des Schulgeländes, insbesondere des Schulhofes
- Planung und Durchführung pädagogischer Konferenzen

  2. Jahresarbeitsplan

Die Schulkonferenz beschließt für jedes Schuljahr einen Jahresarbeitsplan. Dieser Plan ist als Anlage Teil des Schulprogramms der Hellweg-Schule.

 

3. Fortbildungsplanung

Die Hellweg-Schule erstellt ihre Fortbildungsplanung im Rahmen des Schulprogramms, wobei sowohl Systembedürfnisse als auch pädagogische und fachliche Fortbildungsnotwendigkeiten der einzelnen Lehrer/innen berücksichtigt werden. Die Fortbildungsplanung wird von einem Fortbildungsbeauftragten/einer Fortbildungsbeauftragten koordiniert und nach Beratung durch die Lehrerkonferenz fortgeschrieben.

Die zentrale Organisationsform ist die schulinterne Lehrerfortbildung.

Zur Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten steht der Schule ein Fortbildungsbudget zur Verfügung, das in erster Linie der systembezogenen Fortbildung dient. Dabei wird volle Kostendeckung angestrebt für pädagogische Konferenzen sowie Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Schulprogramm (bilingualer Unterricht, Einsatz neuer Medien, selbstständiges Lernen) und mit Lehrplänen und Richtlinien. Im Rahmen verbliebener Mittel ist eine anteilige Kostenerstattung vorgesehen für Fortbildungen bezogen auf die Bedürfnisse der Fachschaften, die in eigener Verantwortung die Themen für ihre Fortbildung festlegen. Für individuelle Fortbildungswünsche stehen nur Restmittel zur Verfügung, sofern vorhanden.

4. Planungen zur Evaluation

In der Schulkonferenz wird über alle Aktivitäten regelmäßig Bericht erstattet und über das Schulprogramm beraten. Auch in allen anderen Gremien (Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen, Pflegschaften, SV) finden sich regelmäßig Elemente des Schulprogramms auf der Tagesordnung.

Die Qualität der schulischen Unterrichtsarbeit wird in vielfältiger Weise durch die Beurteilung von Klassenarbeiten, Klausuren, Referaten und schriftlichen Übungen überprüft. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dabei sowohl Hinweise auf ihre Stärken und Schwächen als auch ggf. Anleitungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsweise.

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an den Lernstandserhebungen und den Parallelarbeiten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik zur Vorbereitung auf zentrale Prüfungen teil. Zusammen mit der regelmäßigen freiwilligen Teilnahme an zentral gestellten oder abgesprochenen Klausuren gibt dies den Schülerinnen und Schülern Hinweise auf ihren Leistungsstand bezüglich einer großen Vergleichsgruppe. Auch die Lehrerinnen und Lehrer betrachten den Erfolg ihrer Unterrichtstätigkeit kritisch anhand der Ergebnisse der Leistungsüberprüfungen.

 

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